Für die erbrachten Leistungen stelle ich folgendes Honorar in Rechnung:
Erstgespräch |
29€ für 50 Minuten |
Körperpsychotherapeutische Einzeltherapie |
80€ pro 50 Minuten |
Körperpsychotherapeutische Selbsterfahrung |
80€ pro 50 Minuten |
Teilnahme an bioenergetischen Übungsgruppen |
19€ pro 1,5 Stunden |
Die Kosten für Körperpsychotherapie und bioenergetische Übungsgruppen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Behandlung taucht daher aber auch nicht in Ihrer (elektronischen) Patientenakte auf.
Dies hat Vorteile für Sie, wenn:
- Sie noch vor der Verbeamtung stehen
- Sie zukünftig eine Versicherung abschließen wollen oder müssen, bei der Gesundheitsfragen gestellt werden
- Ihr berufliches oder soziales Umfeld kritisch gegenüber Psychotherapie steht
Weitere Vorteile des Selbst-Zahlens sind:
- Hoher Datenschutz: Die Therapie bleibt Privatsache und Sie entscheiden selbst, wer davon erfährt.
- Schneller Therapie-Beginn: Keine Wartezeit oder Unsicherheit, ob die Krankenkasse die Therapie bewilligt und keine Wartezeit zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn, da kein Antrag gestellt werden muss.
- Freie Methodenwahl auch von Therapieverfahren, deren Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden, wie z.B. Körperpsychotherapie
- Selbstbestimmung: keine bürokratischen Vorschriften von Seiten der Krankenkasse über Dauer und Frequenz der Therapie
- Ihre aktive Teilnahme und eine erhöhte Motivation in der Therapie kann durch das Selbst-Zahlen gesteigert werden
- Die Behandlungskosten sind unter Umständen steuerlich absetzbar. Hierfür benötigen Sie für das Finanzsamt im Vorfeld der Behandlung ein amtsärztliches Gutachten vom Gesundheitsamt oder eine ärztliche Bescheinigung des MDKs über die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung als Nachweis von Krankheitskosten. (Grundlage Ist § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV in der Fassung vom 25.07.2014)